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Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

NIE = Número de identificación extranjero

 

Identifikationsnummer für Ausländer

 

Die Rechtsfolgen einer NIE im Jahre 2023 sind

 

Unterschrift der notariellen Urkunden

Es können notarielle Urkunden in Spanien unterschrieben und anschliessend die entsprechende Steuererklärung abgegeben werden.

Beispiel: Sie kaufen eine Immobilie in Spanien in notarieller Urkunde. Der Notar kann die Beurkundung verweigern, wenn Sie keine NIE vorlegen.

TIPP Sollten sich der Notar verweigern, dann ist dies unberechtigt, da in diesem Falle die NIE Nummer nachgereicht werden kann.

HINWEIS: Eine Hypothekenurkunde verlangt das Vorliegen der NIE.

Würden Sie jedoch eine Firmengründung vornehmen und in notarieller Urkunde eine spanische SL (GmbH) gründen, dann muss die NIE Nummer am Tage der notariellen Beurkundung vorliegen, eine Nachreichung ist nicht möglich.

 

NIE und Steuerresidenz

Mit der NIE Nummer werden Sie nicht steuerlich ansässig in Spanien.
Nach Art.9 spanisches Einkommensteuergesetz müssen Sie 183 Tage lang in Spanien leben, um steuerlich ansässig zu werden, und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, als auch unter Umständen bei einem Weltvermögen über 500.000 EUR vermögenssteuerpflichtig.

Zu beachten ist die Pflicht zur Auslandsvermögenssteuererklärung, deren Unterlassen bussgeldbewehrt ist.Neben der 183 Tage Regelung, gibt es in zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen noch Regelungen, wann man in einem Staat steuerlich ansässig ist.

In dem DBA zwischen Deutschland und Spanien, oder auch Schweiz und Spanien ist entscheidend, dass der Lebensmittelpunkt wirtschaftlich oder privat auch in Spanien liegen muss, und hilfsweise kann die Nationalität noch als Entscheidungskriterium herangezogen.

 

NIE und Residentenkarte

Die Residentenkarte oder auch Residencia genannt, oder auch grüne Karte ist streng von der NIE zu entscheiden.

Die NIE ist eine blosse Identifikationsnummer, wogegen die Residentenkarte der Nachweis ist, dass man sich länger als 3 Monate in Spanien aufhält und zwar dauerhaft.In der Regel erhält man die Residentenkarte als EU Bürger ohne weiteres, wenngleich einzelne Polizeibehörden, wie zum Beispiel in Barcelona, Madrid und Gran Canaria höhere Voraussetzungen an die Erlangung der Residentenkarte knüpfen.

Dort wird ein spanisches Bankguthaben und der Krankenversicherungsnachweis verlangt.

HINWEIS: Mit der Residentenkarte kann die spanische Finanzbehörde den Nachweis führen, dass Sie steuerlich ansässig in Spanien sind, und damit mit Ihrem Welteinkommen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und gar vermögenssteuerpflichtig: Deshalb ist Vorsicht geboten, beim Antrag der Residencia, und sollte eine Residencia vorliegen, dann sollte man diese zurückgeben, wenn man nicht in Spanien besteuert werden möchte.

 

NIE – Unternehmen in Spanien

Geschäftsführer einer deutschen GmbH benötigen auch eine NIE, wenn die deutsche GmbH in Spanien tätig wird.

Beispiel: Die deutsche GmbH kauft eine Immobilie in Spanien.
In diesem Falle hat der Geschäftsführer eine NIE zu beantragen und dann die GmbH eine spanische Steuernummer fuer Unternehmen (NIF).

Wir beantragen die NIF für das Unternehmen in 10 Tagen.

 


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