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Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Unser Service im spanischen Immobilienrecht

 

Das spanische Immobilienrecht ist seit Kanzleieröffnung im Jahre 1983 ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei.

Das spanische Immobilienrecht verlangt nicht nur Theoriewissen, sondern Praxiserfahrung, gerade um versteckte Lasten in Grundbuchauszügen zu finden, Steuerlasten und deren Risiko einschätzen zu können und Hypothekendarlehen kompetent prüfen zu können, nicht zu vergessen letzteres unter den Gesichtspunkten der aktuellen Rechtssprechung des obersten spanischen Gerichtshofes zum Thema der missbräuchlichen Zinsklauseln. (clausula de suelo)

Das Immobilienrecht in Spanien umfasst viele Teilbereiche, wie: Immobilienkauf in Spanien und Erbschaftssteuer, der Kauf einer spanischen Ferienimmobilie im Volleigentum oder nur das lebenslange Niessbrauchrecht, Gewerbeimmobilie, Baugrundstücke oder die beliebten ländlichen Grundstücke (finca rustica) mit ihren baurechtlichen Risiken, Hypotheken, Vermietung, touristische Vermietung, Pool Regelungen im Time Share Bereich, Gemeinschaftsbestimmungen oder Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, mangelhafte Arbeit von Bauträgern, sowie regionale Besonderheiten wie die unterschiedlichen Bebauungspläne, Grunderwerbssteuersätze von 6,5-11 %, Bewertung des Immobilienmarktes und Umweltschutz.

Alle Transaktionen, die im Zusammenhang mit dem spanischen Immobilienrecht stehen, bedürfen fundiertes Wissen über privatschriftliche und öffentliche Vertragsgestaltung, Finanzierung, Steuer- und Baurecht. LEGALIUM D.Cano & D.Luickhardt bietet Ihnen mit Expertenwissen Lösungen zu allen Problemen, die im Bereich Immobilienrecht in Spanien aufkommen können, auch zu Regelung im Bereich von geschlossen Immobilienfonds und Hypothekenvollstreckungen. D.Luickhardt ist zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland (Rechtsanwaltskammer Tübingen) und Spanien (Abogado), und Steuerberater in Spanien.

Die Rechtsberatung, die wir im Bereich des spanischen Immobilienrechts anbieten, umfasst die individuelle Vertretung sowohl von natürlichen Personen, als auch von Gesellschaften und/oder öffentlichen Einrichtungen.

Nicht nur private Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem komplexen spanischen Immobilienrecht, Nachbarschaftsstreitigkeiten finden sich häufig in der Praxis, auch Anleger von Immobilienfonds suchen unseren anwaltlichen Rat, wenn die Rendite ausbleibt.

Deutsche Banken und Sparkassen beauftragen uns, um Hypotheken in Spanien zur Darlehenssicherung einzutragen oder aber auch um notleidende Kredite zu vollstrecken. Nicht nur an unseren Kanzleistandorten in Madrid, Barcelona – Costa Brava, Mallorca, Ibiza, Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura können Sie unseren Service in Anspruch nehmen, auch in Deutschland durch die Kooperationspartner, wie Frau Dr. Jentsch in Berlin, Herr Rechtsanwalt Beller in Hannover (Asmus-Beller-Feller Partnerschaft – Rechtsanwälte und Steuerberater) oder in unserer deutschen Niederlassung am Bodensee (Dreiländereck – Schweiz – Österreich – Liechtenstein) stehen wir Ihnen zur Verfügung. Damit bieten wir auch Spezialwissen im Regionalbereich, Diese fundierte Erfahrung haben wir durch vorwiegende Tätigkeit in den touristischen Zonen Spaniens, wie z.B. Teneriffa, Gran Canaria, Costa Brava, den Balearen, Andalusien, Marbella, Huelva so wie Barcelona und Madrid gewinnen können.

Im Bereich Immobilienrecht bieten unsere qualifizierten deutsch-spanischen Rechtsanwälte adäquate Lösungen zu allen rechtlich denkbaren Problemen, die dem Immobilienrecht und Immobilienkauf in Spanien untergeordnet sind.

Ein für LEGALIUM D.Cano & D.Luickhardt arbeitendes Team aus Architekten, die auf Baurecht, Baumangelbegutachtung, Niedrigenergiebausweise, und Immobilienrecht spezialisiert sind, unterstützen Sie zusätzlich mit den notwendigen technischen Arbeiten und führen entsprechende Immobilienstudien für Sie durch, damit Sie den genauen Stand der Dinge kennen und entsprechend Ihren Vorstellungen reagieren können. Unsere Architekten erstellen für Sie sogar vor Gericht anerkannte Gutachten für Verfahren, die in das spanische Immobilienrecht und Baurecht betreffen.

Aus juristischer Sicht ist das Immobilienrecht Teil des Zivilrechts, aber generell umfasst es alles, was im Zusammenhang mit Immobilien steht: dingliches Recht, Hypothekenrecht, die Feststellung dinglichen Rechtes von Immobilien im Grundbuch, durch Bestimmung der rechtlichen Gültigkeit der Eintragung, Begründung und Durchführung von Maßnahmen gegenüber dem Grundbuchamt, etc..

Das Immobilienrecht unterliegt dem ständigen sozialen, politischen, kaufmännischen und besonders dem gesetzgeberischen Wechsel. Nicht umsonst ist dieser Sektor einer der Wirtschaftsmotoren der fortgeschrittenen Industrieländer.

Das Immobilienrecht gilt in vielen Bereichen des spanischen Rechtes, so korrigiert das neue Gesetz 4/2013, vom 4. Juni, über Maßnahmen zur Flexibilität und Förderung auf dem Markt der Vermietungen, die Unzulänglichkeiten des Immobilienrechtes bei Mietverträgen. Es wird die Vertragsfreiheit zwischen den Parteien erweitert, die verbindlichen Vertragsverlängerung von Mietverträgen wird auf nur 3 Jahre verkürzt, und die Nichtverlängerung des Wohnungsmietvertrags durch den Mieter wird auf nur 6 Monate reduziert.

Die jüngste Rechtsprechung im Hypothekenrecht – spanischen Immobilienrecht, in Bezug auf Mindestzinssätze bei Hypotheken, hat den Missbrauch bei bestimmten Hypothekenverträgen seitens der Banken verurteilt, welches die Nichtigkeit von verschiedenen Klauselwerk und die Aussetzung der Hypothekenvollstreckungsverfahren mit sich gebracht hat. Hierfür war das Eingreifen des Europäischen Gerichtshofes notwendig, der europäische Rechtsgedanken in das spanische Immobilienrecht einbringt.

Bei LEGALIUM D.Cano & D.Luickhardt beraten wir im Immobilienrecht auch gerne bei Bauinvestitionen und deren steuerliche Behandlung. Die in Spanien, gerade in Verbindung mit Gesellschaften, interessante steuerliche Möglichkeiten bieten. Dies gilt insbesondere beim Immobilienkauf auf Teneriffa oder Gran Canaria.

In welchem der vielen Bereiche des Immobilienrechts Sie auch Beratung benötigen, wir helfen Ihnen gerne mit unserem fundierten Wissen und der langjährigen Erfahrung im Sektor des spanischen Immobilienrechts und beim Immobilienkauf auf Teneriffa, Gran Canaria, Costa Brava und den Metropolen wie Mallorca, Ibiza, Barcelona und Madrid.

Wir freuen uns, Sie als Kunden in unserer Kanzlei erwarten zu dürfen und garantieren Ihnen eine persönliche und individuelle direkte Betreuung durch einen spanischen oder deutschen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Anwaltsteam

LEGALIUM D.Cano & D.Luickhardt

Dietmar Luickhardt

Dietmar Luickhardt

Rechtsanwalt, Abogado, Asesor fiscal

Deutscher und Spanischer Rechtsanwalt, Asesor fiscal (spanischer Steuerberater) spezialisiert im spanischen Immobilienrecht und Vertragsrecht, Rechts- und Steuerberatung von nichtsteuerresidentenm Immobilieneigentümer in Spanien

Néstor García Rodríguez

Néstor García Rodríguez

Abogado

Spezialisiert auf spanisches Immobilienrecht, privates und öffentliches Baurecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht. Zulassung als Immobilienmakler API Nº 237.

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