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Immobilienkauf Spanien mit Bitcoins

 

Bitcoins werden bislang nicht als offizielle Waeährung anerkannt, aber als Zahlungsmittel sind sie zulässig, soweit in der Kaufurkunde über die spanische Immobilie stets auch der Kaufpreis in EUR genannt ist und der Verkäufer und der Käufer über das Zahlungsmittel einig sind.

Die Einigung ist gesetzliche Voraussetzung für jeden Kauf nach Art. 1255 CC. Schliesslich lässt das spanische Zivilgesetzbuch nach Art.1160 CC jedes Zahlungsmittel zu, ja sogar jeder Gegenstand mit Gegenwert kann übergeben werden.

Die Wurzel findet dieser Rechtsgedanke im Tauschgeschäft und darin ist auch das juristische Problem der Einstufung als Kaufgeschäft oder Tauschgeschäft.

Der Zahlungsnachweis erfolgt elektronisch durch Umbuchung auf ein anderes Deposit.

Der Umtausch der elektronischen Währung in EUR ist nicht umsatzsteuerpflichtig, so die europäischhe Rechtsprechung.

Jedoch muss der Käufer in der spanischen Einkommensteuererklärung als ganancia patrimonial den Eingang und Ausgang aus dem Vermögen steuerlich erklären.

Beispielsweise kauft der Immobilienkäufer die Bitcoins für 50.000 EUR und später kauft er mit den Bitcoins eine Immobilie zum Preis von 150.000 EUR, dann hat er 100.000 EUR Gewinn mit 23% in Spanien zu versteuern, was den Immobilienkauf mit Bitcoins steuerlich nicht interessant macht.

Ein weiterer Nachteil des Zahlungsmittel Bitcoins ist, dass die Herkunft nach dem Geldwäschegesetz nachgewiesen werden muss und durch die Zahlung als Sonderfall schon ein Indiz für eine Prüfung durch die Behörde für die Geldwäsche geschaffen werden kann.

Die Abwicklung des Immobilienkaufes, sprich die Grunderwerbssteuerzahlung richtet sich nach den Angaben in Euro in der notariellen Kaufurkunde.

Schliesslich ist derzeit ein Immobilienkauf mit Bitcoins oder anderer Kriptowährung noch nicht zu empfehlen, bis der Gesetzgeber in Spanien nicht die Gesetzesgrundlage im Geldwäschegestz und der Notariatsverordnung als auch im Zivilgesetz der Aktualität angepasst hat.

RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt und Steuerberater in Spanien steht Ihnen gerne für die komplette Immobilienkaufabwicklung in Spanien mit dem Immobilienkaufservicepakt zur Verfügung, auch mit modernen Zahlungsmethoden.

 


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