Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
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Servicepaket „Immobilienkauf“ Spanien
Sie bekommen für einen festen Pauschalpreis, unabhängig von den tatsächlich aufgewendeten Arbeitsstunden, eine seriöse und qualifizierte Dienstleistung unserer Anwaltskanzlei.
UNSER SERVICE
- Abklärung der Verfügungsberechtigung des Verkäufers.
- Grundbuchabfrage
- Kaufvertragsgestaltung als Entwurf für die notarielle Urkunde, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation. Hierbei werden erbrechtliche, familienrechtliche und steuerrechtliche Klauseln zu Ihren Gunsten formuliert. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob es für Sie günstig ist, eine Immobilie mit einer spanischen GmbH (S.L.) zu erwerben.
- Vereinbarung eines Notartermins bei einem uns bekannten, zuverlässigen Notar oder Ihrem Wunschnotar.
- Absicherung der Kaufpreiszahlung, Erfüllung der steuerlichen Zurückbehaltungspflicht beim Kauf von einem Nichtresidenten.
- Abklärung der bau- und bodenrechtlichen Situation, wenn Sie beabsichtigen, eine besondere Aktivität auszuüben, oder weitere Ausbauten planen. Dies verlangt eine gewisse Bearbeitungszeit, da die spanischen Behörden meist überlastet sind.
- Kaufabwicklung: Eintragung Ihrer Person als Eigentümer ins Grundbuch, so dass Sie voll und ganz rechtlich geschützt sind. Bezahlung der Notarkosten, Grunderwerbssteuer und der sonstigen Steuern.
Unser Honorar für das Servicepaket Immobilienkauf in Spanien: 0,9% vom Kaufpreis der Immobilie (Mindesthonorar: 2.500,00 EUR).
Eine Vergütung gemäss der Honorarliste der spanischen Rechtsanwaltskammer (Colegio de Abogados) ist selbstverständlich möglich.
Auslagen wie Notar, Grundbuch und Steuern werden separat abgerechnet.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch folgende Leistungen an (nicht im Paketpreis erhalten):
- Beantragung einer Identifikationsnummer für Ausländer (N.I.E.). -> NIE Nummer Online bestellen
- Übersetzungen von Dokumenten, Übersetzerservice bei vorvertraglichen Verhandlungen und beim Notartermin.
- Jährliche Steuererklärung und sonstige Erledigungen vor spanischen Behörden.
- Ummeldung der gemeindlichen Dienste wie Strom, Wasser, Abfallgebühren, Grundsteuer sowie Telefon und Elektrizität.
- Steuererklärung und Begleichung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los terrenos de naturaleza urbana).
- Ist die Immobilie nicht bereits im Grundbuch eingetragen: Durchführung des katastralen und grundbuchrechtlichen Verfahrens.
- Sonderservice Baumangelkontrolle: Wir bieten Ihnen eine Baumangelkontrolle als auch ein Wertgutachten durch eine unserer Kanzlei angeschlossene Architektin an, so dass Sie sicher sein können, dass der Kaufpreis der Immobilie verkehrswertgerecht ist und keine Baumängel vorhanden sind, die normalerwerise eine Reparatur erfordern und kaufpreismindernd wären.
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