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Fehlerhafter Grundbuchauszug in Spanien

Bei einem Immobilienkauf in Spanien wird der Kaufvertrag oftmals auf der Grundlage eines Grundbuchauszuges geschlosssen. Selbst Notare achten nicht darauf, dass die Realität der Immobilie in Bezug auf die Grenzen und die Flächenmasse oftmals nicht mit dem Grundbuch übereinstimmt.

Doch dies ist ein erheblicher Fehler, der sogar zur Auflösung des Kaufvertrages über die Immobilie führen kann oder zur Preisminderung.

Tipp

Die Notare wenden dann oftmals die Klausel des „cuerpo cierto“ an, doch wenn Sie Käufer einer Immobilie in Spanien sind, dass sollten Sie diese Klausel in jedem Kaufvertrag, auch der notariellen Kaufurkunde vermeiden. Sie verlieren als Käufer einer Immobilie in Spanien jeden Rechtsanpruch auf eine Preisminderung wegen verminderten Flächenangaben.

Der „cuerpo cierto“ ist nichts anderes, als gekauft wie gesehen und akzeptiert und dies kann bei dem Kauf einer Immobilie in Spanien erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Fallbeispiel

Sie kaufen eine Immobilie in Spanien und beauftragen unsere Kanzlei, spezialisiert auf das spanische Immobilienrecht, mit der Prüfung der Unterlagen.Wir stellen fest, dass im Grundbuch von Tortosa ein Gebäude mit 500 m2 Wohnfläche und 1.500 m2 Grundstücksfläge eingetragen ist. In der Realität bestehen jedoch 700 m2 Wohnfläche, ein Pool und 2.000 m2 Grundstücksfläche. Diese Informationen sind auch im Kataster eingetragen.

Wir würden Ihnen in solch einem Fall empfehlen, dass der Immobilienverkäufer erst das Grundbuch mit der Realität anzupassen hat, damit es deckungsgleich mit dem Kataster ist. Erst dann kann der Vorvertrag (contrato de arras) oder auch der notarielle Kaufvertrag ausgestellt werden.

Würden Sie die Immobilie in diesem Zustand, rechtlichen Mangel zustand, erwerben, besteht eine Gefahr, dass Sie als neuer Eigentümer der Immobilie für Baurechtsverletzungen haften und in extremen Fällen sogar mit Abriss rechnen müssen.

Besonders schwierig sind m anche Gegenden von Spanien, wie zum Beispiel in der Region Tortosa und allgemein Katalonien, wo Baurechtsverletzungen im geschützten Agrarland nicht verjähren und damit auch der Immobilienkäufer in die Haftung gerät.

Tipp

Beim Immobilienkauf nutzen Sie unser Immobilienkaufservicepaket, so dass Sie rechtlich sicher die Immobilie erwerben. Sollten Sie Abweichungen zwischen Grundbuch, Kataster und baulicher Realität bemerken, sollten Sie unsere Kanzlei LEGALIUM D. Cano & D: Luickhardt SL kontaktieren. Wir vertreten Sie beim Immobilienkauf in ganz Spanien


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