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Immobilienkauf Autonome Region Valencia

 

Katasterwert

Die Koeffizienten für den Katasterwert von städtischen Immobilien für das Geschäftsjahr 2019 in der Autonomen Region von Valencia werden genehmigt.
 

Verordnung C.Valenciana 15/2018, DOCV 2-1-19

Mit Inkrafttreten am 01.03.2019 und für steuerbaren Umsatz ab dem genannten Inkrafttreten, werden die Koeffizienten für das Geschäftsjahr 2019 genehmigt, um anhand des Katasterwertes den Realwert bestimmter in Valencia gelegener Immobilien mit städtischem Charakter – auf die sich Anhang II bezieht – zu schätzen.

Die in Anhang I aufgeführte Vorgehensweise ihrer Erstellung wird beschrieben und legt bestimmte Regelungen für die Anwendung solcher Koeffizienten sowie deren Auswirkungen auf die von den Steuerzahlern eingereichten Steuererklärungen fest.

Im Hinblick auf die Anwendung dieser Koeffizienten in den Erklärungen der Steuerzahler können die ermittelten Werte in den Erklärungen und Liquidationen bestimmt werden, indem die in dieser Verordnung enthaltenen Koeffizienten auf den Katasterwert der Immobilie angewendet werden, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer aktualisiert wurde.

Der vereinbarte Preis ist jedoch maßgebend, wenn er höher ist als der nach der vorherigen Methode angegebene oder ermittelte Wert sowie der Wert für den gleichen oder höheren Wert, den der Steuerpflichtige angegeben hat.

In diesem Fall kann die Steuerbehörde diesen Wert nicht überprüfen. Neu ist jedoch, dass die mit dieser Verordnung genehmigten Koeffizienten bei Vorliegen eines Marktbezugswerts für das Eigentum der Generaldirektion Kataster nicht anwendbar sind, sofern sie zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer auf der Website veröffentlicht werden.

Ebenso gelten für das Auskunftsersuchen an die Steuerbehörde über den steuerlichen Wert von städtischen Immobilien vor deren Übertragung oder Erwerb die durch diese Verordnung genehmigten Koeffizienten.

Im Hinblick auf die Überprüfung der Werte muss die Behörde den Wert dieser Art von Vermögenswert schätzen, indem sie die Koeffizienten auf den Katasterwert der auf den Zeitpunkt der Entstehung aktualisierten Liegenschaft anwendet, sofern überprüft wurde, dass der Katasterbezug dem zu bewertenden Vermögenswert entspricht.

Es gibt jedoch bestimmte Besonderheiten für den Fall, dass ein von der Verwaltung festgelegter maximaler Verkaufspreis vorliegt oder ein bestimmter Wert für die Bewertung von hypothekarisch belasteten Immobilien vorliegt.
 

Hinweis

Wenn zum Zeitpunkt des steuerbaren Umsatzes alle Katasterwerte derselben Gemeinde aktualisiert wurden und dieser Umstand bei der Berechnung der Multiplikationskoeffizienten des Katasterwertes nicht berücksichtigt wurde, wird eine Besonderheit bei den Berechnungen in der Verordnung C.Valenciana 15/2018 festgelegt.

 


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Néstor García

Néstor García

Rechtsanwalt

Spanischer Rechtsanwalt, spezialisiert im spanischen Immobilienrecht und Baurecht als auch spanischem Maklerrecht und Zugelassener Immobilienmakler mit API Nº 237.

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