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Immobilienverkauf nach einer Erbschaft in Spanien
In der Praxis häufig ist der Fall, dass eine Erbschaft abgewickelt werden muss und dann erst die Immobilie verkauft werden kann.
Beispiel
Herr X und Frau Y stehen in Adeje, Teneriffa, im Grundbuch als Eigentümer einer Immobilie und die Eigentumsbezeichnung im Grundbuch ist: Herr X und Frau Y Eigentümer als „comunidad de bienes“. In Wirklichkeit sind es deutsche Staatsbürger, die im gesetzlichen deutschen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sind.
Doch beim Kauf hat der Notar aufgrund fehlender Rechtskentnis zum deutschen Güterstandsrecht, die Bezeichnung „comunidad de bienes“ gewählt, was als Gemeinschaft übersetzt werden kann. Herr X stirbt am 01.04.2022 und Frau Y möchte die Immobilie auf Teneriffa verkaufen.
Welche Vorgehensweise ist notwendig?
Zunächst ist zu bestimmen, wie die comunidad de bienes, zu verstehen ist.
Juristisch wird die comunidad de bienes als Gemeinschaft ausgelegt und damit ist davon auszugehen, dass beide Eigentümer jeweils 50% Miteigentum hatten.
Die Folge ist, dass Frau Y die Immobilie nicht verkaufen kann, da im Grundbuch die Miteigentumshälfte dem verstorbenen Ehegatten gehört.
A. Erbschaft – Nachlassabwicklung Spanien
Die Witwe muss zunächst die Erbschaft auf Teneriffa abwickeln.
Wie funktioniert eine Erbschaftsabwicklung in Spanien und im besonderen auf Teneriffa ?
Die notwendigen Schritte sind
- Testamentsabfrage in den Registern in Spanien und Deutschland
- Antrag auf ein europäisches Nachlasszeugnis in Deutschland
- Vorbereitung der notariellen Erbschaftsannahme auf Teneriffa
Warum ist eine notarielle Erbschaftsannahme zur Nachlassabwicklung auf Teneriffa notwendig?
Das Grundbuch verlangt eine notarielle Urkunde zur Änderung der Eintragung und gerade diese Eintragung muss geändert werden, nämlich auf den Namen der Witwe, so dass die Immobilie verkauft werden kann.
TIPP:
Hierzu gibt es Ausnahmen bei Alleinerben, nutzen Sie unseren deutschsprachigen Service auf Teneriffa zur Vollabwicklung von Erbschaft + Käufersuche + Immobilienverkauf in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht
B. Erbschaftsteuer Spanien – Besonderheit Erbschaftsteuer Teneriffa
Im Jahre 2022 haben Ehegatten bei einer Erbschaft auf Teneriffa vor den spanischen Finanzbehörden eine Vergünstigung von 99,9% auf die Steuerzahllast der Erbschaftsteuer und damit nahezu Steuerfreiheit.
Trotz Steuerfreiheit ist eine Erklärung der Erbschaftsteuer abzugeben. Die Abgabe erfolgt für Nichtsteueransässige in Spanien, in Madrid. Danach wird die Urkunde der Erbschaftsannahme im Rahmen der Nachlassabwicklung beim Grundbuchamt vorgelegt.
TIPP:
Die gemeindliche Wertzuwachssteuer (plusvalia) fällt auch bei jeder Erbschaft an, doch zur Zeit, wurde die Gesetzesanwendung für verfassungswidrig erklärt und damit fällt diese Steuer bei Erbschaften zur Zeit nicht an.
Wir empfehlen Ihnen hier unsere Steuerberatung auf Teneriffa.
Nach Eintragung der Erbschaft in das Grundbuch, ist die Witwe Alleineigentümerin der Immobilie auf Teneriffa und kann sie verkaufen.
Unser Service für den Immobilienverkauf auf Teneriffa.
- Einholung Energiepass, notwendig für den Verkauf der Immobilie auf Teneriffa (unser Hausarchitekt leistet)
- Gutachten zur Verkehrswertbemessung der Immobilie mit Erstellung eines Verkaufsexposee (unser Hausarchitekt leistet)
- Käufersuche durch unsere Maklerin und in unserem Mandanten und Investorenstamm der Kanzlei Legalium
Nach erfolgter Käufersuche, erledigt unsere Kanzlei Legalium für Sie als Immobilienverkäufer und bei Einvernehmen auch für den Immobilienkäufer auf Teneriffa:
- Erstellung zweisprachigen Vorvertrag zum Immobilienverkauf
- Vorbereitung des notariellen Verkaufstermins
- Durchführung des notariellen Kauftermins bei unserem Hausnotar auf Teneriffa
- Erledigung der Gewinnsteuererklärung für den Verkäufer und die Grunderwerbssteuererklärung (600) und Rückbehaltssteuererklärung (211) für den Käufer der Immobilie auf Teneriffa.
RUNDUM Sorglospaket für Ihre Erbschaft, Immobilienverkauf und Immobilienkauf auf Teneriffa
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