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Stromrechnung Immobilie Spanien
Finanzbehörden in Spanien kontrollieren Stromrechnung
Stand: 21.07.2019
Die systematische Kontrolle der Stromrechnung erfolgt von der spanischen Finanzbehörde mit der Erklärung 159. Mit dieser Erklärung informieren die spanischen Stromversorger die spanische Finanzbehörde über den Stromverbrauch von Immobilien.
Beispiel
Sie tragen einen Erstwohnsitz auf Teneriffa gegenüber der deutschen Finanzbehörde vor. Die deutsche Finanzbehörde frägt die spanische Finanzbehörde nach dem Stromverbrauch.
Sollte der Stromverbrauch niedrig ist, besteht zumindest ein Indiz, dass die spanische Immobilie nicht der Erstwohnsitz ist.
Allerdings hat ein Urteil vom 31.01.2019 vom Verwaltungsgericht Madrid den Stromverbrauch nicht alleine als entscheidend anerkannt, sondern auch als Beweis zugelassen.
- Einwohnermeldeamtsbescheinigung
- Arbeitsstätte
Steuertipp Spanien beim Immobilienverkauf
Der Erstwohnsitz in einer Immobilie hat weitgehende Steuervorteile in Spanien.
Sie verkaufen eine Immobilie auf Mallorca, in der Sie dauerhaft leben (mindestens 3 Jahre vor dem Verkauf)
- Sie sind älter als 65 Jahre, dann ist die Gewinnsteuer, steuerfrei
- Sie sind jünger und reinvestieren in eine andere Immobilie, die den Erstwohnsitz darstellt, dann ist der Veräusserungsgewinn steuerfrei, wenn der Erloes zu 100% reinvestiert wird.
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