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Immobilienverkauf Spanien – Immobilieneigentümer geschäftsunfähig (Krankheit)

 

Beispiel aus der Praxis beim Immobilienverkauf in Spanien

 

Ihr Vater möchte seine Immobilie in Spanien verkaufen, ist aber mittlerweile dement und damit geschäftsunfähig.

Ihr Vater beaufragt Sie als seinen Sohn zum Verkauf der Ihr Vater möchte seine Immobilie in Spanien verkaufen, ist aber mittlerweile dement und damit geschäftsunfähig.

Ihr Vater beaufragt Sie als seinen Sohn zum Verkauf der Immobilien in Spanien.

Beachten Sie, dass Sie einen Betreuerausweis mit Apostille für den Immobilienverkauf in Spanien benötigen. Desweiteren muss der deutsche Vormundschaftsrichter am Wohnsitz des Vaters seine Zustimmung zum Verkauf der Immobilie in Spanien erteilen.

Komplizierter ist der Immobilienverkauf in Spanien, wenn Ihr Vater in Spanien lebt und für die Erklärung der Geschäftsunfähigkeit die spanischen Gerichte am dauerhaften Wohnsitz in Spanien zuständig sind.

Dann ist vor den spanischen Gerichten eine Klage auf Erklärung der Geschäftsunfähigkeit einzureichen und der Sohn hat sich als Betreuer anzubieten.

Zum Klageantrag ist ein medizinisches Gutachten beizulegen, welches die Geschäftsunfähigkeit des Vaters belegt.

Desweiteren muss der Betreuer nachweisen, dass er geeignet ist, die Betreuung zu übernehmen.

Letztlich ist schon in der Klage auf Erklärung der Geschäftsunfähigkeit (incapacitacion judicial) darzulegen, zu welchem Preis die spanische Immobilie verkauft werden soll und was mit dem Geld geschehen soll, zum Beispiel zur Bezahlung eines Altersheimes. 

Hinweis:


In Spanien und vor spanischen Gerichten ist es üblich, dass die Richter dazu tendieren, dass der freie Immobilienverkauf in Spanien nicht erlaubt wird, sondern eine öffentliche Versteigerung anberaumt werden muss. Um dies zu vermeiden, ist es hilfreich, wenn Sie durch Vorlage eines privatschriftlichen Kaufvertrages oder Optionskaufvertrages schon den Käufer der Immobilie und damit den bereits vertraglich abgeschlossenen Immobilienverkauf in Spanien nachweisen. 

Unser Service:


Wir bieten Ihnen die Abwicklung des kompletten Immobilienverkaufes in Spanien an, als auch die Klage vor spanischen Gerichten, dass Sie als Betreuer bestellt werden. 
 Spanien.

 


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