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Timeshare-Vertrag kündigen: Neue Chancen für Eigentümer in Spanien

Aktuelles Hintergrundwissen zum 10.10.2025 (Marriott, MVCL Rechtsprechung Malaga)

 

Gute Nachrichten für Timeshare-Besitzer: Die Gerichte in Málaga haben erneut zugunsten von Verbrauchern entschieden, die ihre Timeshare-Verträge mit Marriott und MVCL auflösen wollen. Wer keine Lust mehr auf jährliche Unterhaltskosten hat, kann sich jetzt rechtlich befreien lassen – und in manchen Fällen sogar Geld zurückfordern.

Die Verteidigungsstrategie von Marriott war bislang darauf ausgerichtet, dass vorgetragen wurde, dass der Time Share Nutzer die AGBs kannte und damit auch die Nutzungsdauerbeschraenkung.
Dieser Vortrag wird in der Regel abgewiesen, was jedoch neu ist, dass die erstinstanzlichen Gerichte in Malaga die Verjährung der Rückforderungsansprüche geltend lassen.

Die Richter bestätigen: Viele dieser Verträge sind rechtlich nichtig. Das bedeutet, sie können jederzeit angefochten werden – ganz ohne Verjährung. Allerdings gilt für die Rückzahlung bereits geleisteter Beträge (z. B. Kaufpreis oder Wartungskosten) eine Frist von 5 Jahren. Wer also vor Oktober 2015 gezahlt hat, muss prüfen, ob Ansprüche noch geltend gemacht werden können.

Trotz dieser Einschränkung gibt es gute Verteidigungsstrategien: Die Verjährung beginnt oft erst mit dem gerichtlichen Urteil – nicht mit dem Vertragsabschluss. Das eröffnet neue Möglichkeiten für Eigentümer, die ihre Rechte durchsetzen wollen.

Nutzen Sie unseren Service zur Klagedurchsetzung Ihrer Time Share Rechte, Auflösung der Vertraege, Befreiung von rechtswidrigen Unterhaltszahlungen und in Einzelfaellen teilweise Rückzahlung des Kaufpreises.

 


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