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Immobilienkauf mit Ratenzahlung in Spanien
Klage auf Kaufpreiszahlung – Express Vollstreckung Spanien
Der Immobilienkauf in Spanien ist in der Regel ein Rechtsgeschäft, bei dem eine Anzahlung geleistet wird, und innerhalb von wenigen Monaten die Restkaufpreiszahlung beim Notartermin und Eigentumserwerb der Immobilie stattfindet.
Sollte der Käufer den Kaufpreis nicht zur Verfügung haben, wird entweder
a. eine Ratenzahlung vereinbart
oder
b. ein Mietkauf
Was passiert wenn der Käufer den Restkaufpreis der spanischen Immobilie nicht zahlt.
1. Vorsorge:
Für den Fall der ausbleibenden Zahlung sollte im notariellen Kaufvertrag stets eine auflösende Bedingung eingefügt werden, so dass bei Nichtzahlung das Eigentum der Immobilie automatisch an den Verkäufer zurückfällt.
2. Restkaufpreis Klage
Sie haben 3 Klagemöglichkeiten
a. Klage auf Vertragserfüllung und Restkaufpreiszahlung
b. Klage auf Auflösung des Immobilienkaufvertrages
c. Vollstreckung der Restkaufpreiszahlung aus der notariellen Kaufurkunde.
Die Variante c) wird oft übersehen, obgleich sie kostengünstig ist und ein wesentlicher Zeitvorteil entsteht, da kein Haupterkenntnisverfahren durchgeführt werden muss, und auch kein Instanzenzug, der mehrere Jahre dauern kann.
Sollte in der notariellen Kaufurkunde der Kaufpreis eindeutig bestimmt und mit einer Fälligkeitsregelung zahlbar gestellt worden sein, ist die direkte Vollstreckung der Restschuld aufgrund der notariellen Kaufurkunde vor den spanischen Gerichten möglich.
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