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Ausbleibende Mietzahlung Spanien – Klagen

 

Sie haben eine Immobilie in Madrid vermietet und der Mieter zahlt nicht

 

Zuerst müssen den Mieter anmahnen. Wenn er dann die Miete nicht zahlt, haben Sie die Möglichkeit zu klagen

auf Mietzahlung

oder

auf Mietzahlung und Räumung

Beachten Sie, dass das Mietgesetz (LAU) eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vorsieht.

Wenn Sie den Mieter erst auf Räumung verklagen und später auf Mietzahlung, dann müssen Sie auf die Verjährungsfrist achten.

Dieser Fall kommt oft vor, wenn man davon ausgeht, dass der Mieter zur Zeit kein Geld hat,
aber später wieder haben wird.

Service:

 

Nutzen Sie die deutsche Betreuung bei Erstellung von zweisprachigen Mietverträgen und Klagen im spanischen Mietrecht, durch RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Spanien, und sein Team.

 


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