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Touristische Vermietung Andalusien

 

Anmeldepflicht Andalusien zur touristischen Vermietung

 

Die Anmeldung Ihrer Wohnung als Ferienwohnung zur touristischen Vermietung stellt eine Erhöhung der Rentabilität dar, vor allem wenn sich diese in der Nähe der wichtigen Sehenswürdigkeiten der Stadt befindet.

Wenn Sie die Entscheidung bereits getroffen haben oder diese Option in Erwägung ziehen, wird Ihnen die unten stehende Zusammenfassung hilfreich sein.

Erfüllt meine Immobilie die Anforderungen um als Wohnung zu touristischen Zwecken anerkannt zu werden?


In der Gesetzgebung wird die Definition von VFT – vivienda con fines turísticos – Wohnung zu touristischen Zwecken festgelegt.

Definition von VFT

Gem. Dekret 28/2016, vom 2. Februar, «Gruppen, die aus drei oder mehr Wohnungen desselben Eigentümers oder Betreibers bestehen, die sich in derselben Immobilie oder Immobiliengruppe befinden, unabhängig davon, ob sie aneinander grenzen oder nicht, und für diese gelten die Vorschriften für Ferienwohnungen, die im Dekret 194/2010 vom 20. April über Ferienwohnungen geregelt sind.»

 

In welchen Fällen muss die Anmeldung zur touristischen Vermietung nicht erfolgen?

Nach dem vormals genannten Dekret ist dieses bei Vermietung an dieselbe Person von mehr als 2 fortgesetzten Monaten nicht erforderlich.

 

Definition von Wohnung zu touristischen Zwecken

  • Wohnungen, welche sich in Andalusien auf Boden zu Wohnzwecken befinden, welche auf übliche Weise Unterkunftsdienstleistungen zu touristischen Zwecken anbieten werden.
  • Es wird vorausgesetzt, dass der Zweck sowie die Gewohnheit besteht, wenn die Wohnung über Kanäle für Tourismus angeboten wird.
  • Als solche Kanäle gelten Reisebüros, Vermittlungsunternehmen und Kanäle, welche die Möglichkeit bieten die Unterkunft zu buchen.

 

Welche konkreten Anforderungen müssen erfüllt werden?

Unter anderem müssen Beschwerdebücher, ein Erster-Hilfe-Kasten sowie touristische Informationen zur Verfügung gestellt werden. Bettwäsche, Handtücher und Küchenutensilien gehören zur Pflichtausstattung. Ebenso Reinigungs- und Wäschereiservice sind inbegriffen.

Gerne informieren wir Sie über die obligatorische Einrichtung und Ausstattung der Immobilie gemäß Art. 6 des Dekrets. 28/2016

 

Können meine Nachbarn verbieten, dass meine Wohnung eine VFT ist?

Wenn in der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht dagegen gestimmt wurde, besteht kein Hindernis.

Die Abänderung des Gesetzes bez. Aufteilung in Wohnungseigentum erlaubt es, neue Wohnungen zur touristischen Nutzung zu verbieten, wenn mindestens 3/5 der Eigentümer, die 3/5 der Beteiligungskoeffizienten repräsentieren, einverstanden sind (Regel der doppelten Mehrheit).

Somit sind Sie nach Einreichung der Verantwortlichkeitserklärung (Erläuterung diesbezüglich unten stehend) von späteren Entscheidungen nicht betroffen.
Bei Einberufung der Eigentümerversammlung muss dieses ausdrücklich in den Tagesordnungspunkten erfasst werden. Sollte dieses nicht so gehandhabt werden, könnte die Entscheidung angefochten werden.Empfehlenswert ist in jedem Fall eine gute Beziehung mit den Nachbarn zu haben.

 

Anmeldung der Wohnung im Tourismusregister von Andalusien sowie

Benachrichtigung an die Polizei/Guardia Civil

Nachdem die Unterkunftsart sowie die Erfüllung der erforderlichen Anforderungen bestätigt wurden, kann die Anmeldung in das Tourismusregister erfolgen. Auf diese Weise stellt die Verwaltung sicher, dass die touristische Wohnung legal ist und über alle Garantien verfügt. Ohne die Registrierungsnummer ist das Anbieten der Wohnung über Portale nicht möglich und zudem würde die Vermietung nicht ordnungsgemäß erfolgen.

 

Verantwortlichkeitserklärung

 

Verantwortungserklaerung touristische Vermietung Andalusien

Um das Formular auszufüllen, werden einige Unterlagen benötigt. Zur Bestimmung der Gästeanzahl können Sie eine technische Bescheinigung beantragen.

 

Unterlagen, die vorgelegt werden müssen:

  • Kopie der Bezugsgenehmigung bzw. gleichwertiges Dokument.
  • Eigentumsnachweis (Kaufurkunde usw.) bzw. Abtretungsvertrag.
  • Kopie des Grundsteuerbelegs bzw. eines anderen Dokuments, welches die Katasterreferenz belegt.

 

Normalerweise besteht die Bezugsgenehmigung bereits und es kann eine Kopie bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.

Andernfalls müsste an erster Stelle eine technische Bescheinigung bei der Gemeinde beantragt werden, um die vormals genannte Genehmigung zu erhalten.

 

Registrierung der Gäste online

Jede Person bzw. Firma, welche touristische Unterkünfte anbietet, ist verpflichtet die Gäste bei der Polizei zu registrieren. Alle Gäste, die älter als 16 sind, müssen registriert werden. Die Daten von diesen müssen an die entsprechende Dienststelle übermittelt werden und es muss ein Register geführt werden.

Die Daten der Gäste werden zudem auf die hierfür zur Verfügung gestellten Plattformen gesendet.

Polizei: https://webpol.policia.es/e-hotel/
Guardia Civil: http://hospederias.guardiacivil.es

 

Hierfür ist ein Benutzername sowie ein Passwort erforderlich, welcher von der Polizei bzw. Guardia Civil erhalten wird. Dafür muss bei der entsprechenden Dienststelle (je nach Lage der Ferienwohnung) der Antrag gestellt werden und folgende Unterlagen vorgelegt werden:

 

  • Ausweis, Kopie der Verantwortlichkeitserklärung.
  • Grundsteuerbeleg

 Link: Meldepflicht der Gäste ab 01.10.2024

Unser Service

Unser Team steht Ihnen für die oben beschriebene Abwicklung der Anmeldung Ihrer Immobilie zur touristischen Vermietung zur Verfügung.

Die damit verbundenen Steuerpflichten (Einkommensteuer, Mehrwertsteuer) erledigen wir selbstverständlich für Sie.

 


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