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Touristische Vermietung Balearische Inseln
Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera
Aktuell 16.09.2021
Der Oberste Gerichtshof der Balearen genehmigt die touristische Vermietung von Wohnungen in Palma.
Die Richter heben das vom Stadtrat 2018 beschlossene Verbot der Vermietung von Wohnungen zu touristischen Zwecken in Mehrfamilienhäusern auf, da sie die Maßnahme für “unverhältnismäßig” halten.
Die Kammer für Verwaltungsrechtsstreitigkeiten des Obersten Gerichtshofs der Balearen hat das 2018 vom Stadtrat von la Palma beschlossene Verbot der Vermietung von Touristenwohnungen in Palma aufgehoben, da die Maßnahme “unverhältnismäßig und unnötig” sei und gegen mehrere europäische und staatliche Richtlinien verstoße.
Geschichte
Der Stadtrat hat die Tätigkeit in allen Wohnungen der Stadt verboten, ohne zwischen den einzelnen Gebieten zu unterscheiden.
Der Verband der Ferienwohnungen und -häuser (HABTUR), der den Einspruch gegen die städtischen Verordnungen eingeleitet hat, hat das Urteil begrüßt und hofft, mit dem Stadtrat über eine Zoneneinteilung der Stadt zu verhandeln, die die Ferienvermietung in Wohnungen erlaubt.
In der Zwischenzeit hat der Bürgermeister von Palma, José Hila, darauf bestanden, dass “es keine touristischen Vermietungen von Wohnungen geben wird”. “Das Urteil ändert nichts an den Spielregeln für die Ferienvermietung in Palma”, so Hila, welcher darauf besteht, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird.
Sollte die Berufung abgewiesen werden, tritt die ergänzende Verordnung des Consell de Mallorca in Kraft, die bereits die Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern einschränkt.
Im Juni 2020 trat ein Moratorium für die Erteilung neuer Genehmigungen für Einfamilienhäuser in Kraft, das bis zum 31. Dezember 2021 gilt, und die Höhe der Bußgelder für die Vermarktung von nicht genehmigten Wohnungen wurde von 20.001 Euro auf 40.000 Euro erhöht, wenn der Eigentümer eine Privatperson ist, und auf 400.000 Euro, wenn der Eigentümer eine Plattform ist.
Provisorische Zonenaufteilung
Ab dem 31.08.2018 kann man die behördliche Lizenz für die touristische Vermietung beantragen. Folgendes ist zu beachten:
Es gibt 3 Arten der touristischen Vermietung
ETV365-UNI – Vermietung in Einfamilienhäusern: die Registrierung läuft nicht ab, die Vermietung kann über das ganze Jahr betrieben werden
ETV365-PLURI – Vermietung in Mehrfamilienhäusern, die Registrierung ist auf 5 Jahre beschränkt, danach ist die Lizenz zu erneuern. Die Vermietung kann über das ganze Jahr betrieben werden.
ETV60 – Vermietung in Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Vermietung wird direkt durch den Eigentümer (keine Vermittleragentur) angeboten. Die Registrierung ist auf 5 Jahre beschränkt, danach ist die Lizenz zu erneuern. Die Vermietung wird an maximal 60 Tagen im Jahr angeboten.
Aufteilungsplan der Gebiete
Zone | ETV60 | ETV365_UNI | ETV365_PLURI | |
Z1 – Touristische Küstengebiete – touristisch erschlossen | JA | NEIN | NEIN | |
Z2 – Touristische Küstengebiete /Rest | JA | JA | JA | |
Z3 – Gebiete im Innenland – touristisch erschlossen | JA | NEIN | NEIN | |
Z4 – Gebiete im Innenland – Rest | JA | JA | JA | |
SRP – Ländliches Schutzgebiet | NEIN | NEIN | NEIN | |
SRP – Ländliches Gebiet / allgmeein | JA | JA | NEIN | |
ZE – Zonen ausgeschlossen | NEIN | NEIN | NEIN |
Neu:
Bei einer Vermietung ohne gültige Lizenz werden Strafen zwischen 20.000 – 40.000 EUR (Eigentümer) und 40.000 – 400.000 (Web-Portale) verhängt. Die Webseiten, über die touristische Vermietung angeboten (Airbnb, Homeaway) wird, erhalten eine Frist von 15 Tagen, um das Angebot auf ihren Webseiten anzupassen. Die Balearischen Behörden haben 12 Monate Zeit, um die Zonen, in denen die tourische Vermietung erlaubt ist, zu bestimmen.
Unser Service
Wir erstellen Ihnen den Standardmietvertrag, der auf spanisch und englisch sein muss und der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Ebenso geben wir die regelmässigen Umsatzsteuererklärungen, Nichtsteuerresidentenerklärungen für Sie ab. Letztlich ist noch zu beachten, dass die Werbung zur touristischen Vermietung der Wahrhaftigkeit entsprechen muss.
Unser Service
Aussergerichtliche und verwaltungsgerichtliche Vertretung gegen Bussgeldbescheide bei der nicht gemeldeten touristischen Vermietung der Immobilie in Spanien. Wir vertreten Ihre Rechte in Deutschland und Spanien.
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