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Vertragsgestaltung Mietvertrag Spanien

 

Der Vertragsgestaltungsservice hat sich bewährt, da Sie unverzüglich einen Vertrag erhalten, der Sie schützt.

Nicht selten kommt es vor, dass gerade bei Mietverträgen der Vertrag bei einem Kiosk gekauft wird oder, der vom Makler vorgelegte, unterschrieben wird. Wenig später stellt sich heraus, dass dieser Vertrag zur Rechtsfalle wird.

 

Ein typisches Beispiel:

Sie schliessen einen Mietvertrag für eine Wohnung auf Teneriffa ab. Der Makler des Vermieters legt Ihnen einen Mietvertrag vor, Sie unterschreiben, wenig später möchten Sie in eine andere Wohnung umziehen. Dann legt der Vermieter den Mietvertrag vor und weist Sie daraufhin, dass der Mietvertrag auf 1 Jahr abgeschlossen wurde. Schlussendlich bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die ganze Jahresmiete zu bezahlen, obgleich Sie schon nach 2 Monaten umziehen.

Verträge sind schliesslich bindend und zu erfüllen.

Eine Kündigung ist bei fester Laufzeitvereinbarung nicht zulässig.

Verzichten Sie nicht auf einen Vertrag, der Ihre Rechte schützt.

Teilen Sie uns mit, welchen Vertrag Sie wünschen, und wir gestalten ihn individuell für Sie.

 

Hinweis:

Bei Kauf-Vorverträgen von Immobilien in Spanien ist besondere Vorsicht geboten.

Solche Verträge dürfen ohne rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht unterschrieben werden. Der fzielle Schaden kann erheblich sein.

 

Exkurs:

Wie verhalte ich mich bei der Vermietung einer spanischen Imobilie in Spanien, wenn mehre Eigentümer die Immobilie inne haben.

In der Praxis häufig sind die Streitigkeiten zwischen Miteigentümern einer Immobilie in Spanien.

Die Miteigentumsverhältnisse entstehen, durch direkten Erwerb durch verschiedene Personen, durch Scheidung, Erbschaft oder Pfändungen des Eigentums an der spanischen Immobilien.

Die Auflösung dieser Miteigentumsverhältnisse erfolgt durch Teilungsklage mit Teilungsversteigerung, Verkauf an Dritte und Erlösteilung oder Miteigentumsauflösung und Übernahme des Volleigentums an der spanischen Immobilie durch einen Miteigentümer.

 

Merke:

Das spanische Immobilienrecht und Zivilprozessrecht lässt keine direkte Teilungsversteigerung zu, sondern zunächst muss die Teilungsklage mit einem Urteil die physisiche Unteilbarkeit aussprechen.

Einer der Miteigentümer der spanischen Immobilie hat den Schlüssel zur Immobilie und vermietet die Immobilie an einen Dritten, ohne Zustimmung von Ihnen als Miteigentümer an der spanischen Immobilie.

Nach dem spanischen Immobilienrecht besteht eine „comunidad de bienes“ und damit müssen alle Miteigentümer der Immobilie, also 100%, einverstanden sein, wenn über die Immobilie verfügt wird.

Die Vermietung bis zu 6 Jahren wird aber als Verwaltung und nicht als Verfügung angesehen und deshalb kann die Vermietung auch von der Mehrheit der Immobilieneigentümer beschlossen werden, sollten Sie 50% Miteigentumsanteil haben, ist Ihre Zustimmung erforderlich.

Sollte der Miteigentümer nicht einverstanden sein, das Mietverhältnis wieder aufzulösen oder gar die Miete nicht anteilig herauszugeben, dann steht Ihnen dem spanischen Immobilienrecht und Zivilprozessrecht

  1. eine Klage zur Auflösung des Mietvertrages gegen den Mieter und
  2. eine Herausgabeklage des anteiligen Mietzinses gegenüber dem Immobilienmiteigentümer zu.

 


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