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Touristische Vermietung in Spanien
Anmeldung der Unterkunft, Registrierung der Gäste
Aktuell 31.01.2024
Das Innenministerium hat auf seiner Webseite die Plattform SES.HOSPEDAJES eingerichtet, um die Anmeldung von touristichen Unterkünften und registrierung der Gäste zu ermöglichen.
DIe Übertragung der Kompetenzen von den Autonomen Regionen auf das Ministerium wurde im Königlichen Dekret 933/2021 vom 26.10. verabschiedet.
Die Plattform wurde zum 02.01.2023 online gestellt und es wurde ein Anpassungszeitraum gewährt. Ab dem 01.10.2024 ist es obligatorisch, die Plattform zu nutzen.
Falls die Gäste über die Hospederías bei Guardia Civil angemeldet wurden, sollte dieses Verfahrens bis Oktober beibehalten werden.
Die Anmeldung der Unterkunft erfolgt mit der obligatorischen digitalen Unterschrift, die vorher am PC heruntergeladen werden muss.
Die digitale Unterschrift ist persönlich zu beantragen (eine Vollmacht ist nicht ausreichend). Der Antrag kann entweder bei einer Finanzbehörde in Spanien oder beim spanischen Konsultat in Ihrer Nähe gestellt werden.
Gerne bereiten wir den Termin zur Einholung der Signatur vor. Folgende Dokumente sind vorzulegen:
- NIE im Original
- Personalausweis
- Code, der bei der Terminvergabe generiert wird.
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