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Touristische Vermietung Valencia

 

 

Nach dem Art.65 Gesetz Valencia 15/2018 ist eine touristische Vermietung gegeben, wenn die Immobilie im Internet für Kurzzeitvermietung mit dem Zweck der Urlaubsvermietung angeboten wird. Es kommt hier nicht auf die Dauer der Vermietung an, sondern auf die Zielsetzung.

 

Wichtig

 

Für jeden Antrag auf eine touristische Vermietungslizenz im städtebaulichen Gebiet (nicht Ackerland – rustico, wo Sondernormen gelten) ist eine Bewohnbarkeitsbescheinigung erforderlich.

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung kann man nach Art.32 LOFCE bei der Gemeinde beantragen. Der Art. 32 spricht von einer Bestätigung, dass die Bewohnbarkeit nach den aktuellen Baunormen gegeben ist. Für ältere Immobilien kann auch eine sogenannte licencia de segunda ocupacion erlangt werden.

Neben der Bewohnbarkeitsbescheinigung wird auch im Jahre 2020 verlangt, dass die Gemeinde eine Kompatibilitaetsbescheinigung ausstellt.

Eine touristische Vermietungslizenz ist nicht zu beantragen, wenn nur gelegentlich privat, ohne Internetpräsenz vermietet wird, oder Bungalows, Hotelappartements oder Camping Mobile vermietet werden.

 

Der Weg zur touristischen Vermietungslizenz wie folgt:

 

  • Registrierung bei der Tourismusbehörde in Valencia mit den Unterlagen, die oben genannt wurden u.a. und der Verantwortlichkeitserklärung
  • Kennzeichnung der Wohnung als VV und die Werbung muss wahrhaftig und exakt sein.
  • Meldung der Gäste bei der Polizei innerhalb von 24 Stunden, ab dem 01.10.2024 über die Webseite des Innenministeriums
  • Das spanische Datenschutzgesetz ist einzuhalten
  • Als Nichtsteuerresident in Spanien, nicht dauerhaft ansässig, ist järhliche Einkommensteuererklärung für die Mieteinkünfte in Spanien abzugeben und dann in der Regel im Heimatland endzubesteuern. EU Bürger zahlen in ganz Spanien, auch in der Region Valencia (Alicante, Denia) eine Gewinnsteuer von 19% . Besteuerung der Mieteinnahmen – weiterlesen
  • Im Rustico Bereich (Ackerland, ländliche Gebiete nach der Verordnung 206/2010 Valencia) in Ausnahmefällen, ist eine touristische Vermietung als casa rural, Landhaus und sogenannte alberque turistico, zulässig.

 

 


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