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Jährliche Meldepflicht bei Kurzzeitvermietung in Spanien
Was Inhaber einer NRU jetzt wissen müssen
Die Kurzzeitvermietung in Spanien ist in den letzten Jahren zunehmend reguliert worden. Mit einem neuen königlichen Dekret ist nun eine zusätzliche jährliche Meldepflicht eingeführt worden, die viele Immobilieneigentümer betrifft – häufig ohne dass ihnen das bewusst ist.
Besonders relevant ist diese Pflicht für Eigentümer, die bereits eine Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietung (NRU bzw. NRUA) erhalten haben.
Denn:
Die Meldung ist auch dann erforderlich, wenn im betreffenden Jahr gar nicht vermietet wurde.
1. Rechtlicher Hintergrund: Was hat sich geändert?
Grundlage der neuen Regelung ist das Königliche Dekret 1312/2024.
Es führt eine jährliche Informationspflicht für Kurzzeitvermietungen ein, die über die spanischen Grundbuchämter (Registro de la Propiedad) abgewickelt wird.
Wichtig:
Es handelt sich nicht um eine einmalige Maßnahme, sondern um eine dauerhafte, jährlich wiederkehrende Pflicht, die sich jeweils auf das Vorjahr bezieht.
2. Wer ist von der Meldepflicht betroffen?
Betroffen sind alle Eigentümer, die für ihre Immobilie eine der folgenden Nummern erhalten haben:
- NRU
- NRUA
also eine offizielle Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietung.
Entscheidend ist:
Die Pflicht besteht unabhängig davon,
- oder ob die Immobilie im gesamten Jahr leer stand
- ob tatsächlich vermietet wurde
Gerade dieser Punkt wird häufig übersehen.
3. Welche Frist gilt?
Die Meldung muss jährlich im Februar erfolgen.
Für den ersten relevanten Zeitraum gilt:
- 01.02.2026 bis einschließlich 02.03.2026
Gemeldet werden die Daten des Vorjahres.
4. Was muss konkret gemeldet werden?
Eingereicht wird ein sogenanntes Informationsmodell für Kurzzeitvermietungen.
Die Meldung erfolgt elektronisch oder persönlich beim zuständigen Grundbuchamt.
Zu den meldepflichtigen Angaben gehören unter anderem:
- die Registrierungsnummer (NRU/NRUA)
- der Zweck der Vermietung, z. B.
- touristisch
- beruflich
- Studium
- medizinisch
- die Anzahl der Gäste
- Ein- und Auszugsdaten der im betreffenden Jahr begonnenen Kurzzeitmietverhältnisse
Die Meldung erfolgt gesammelt für das jeweilige Jahr.
5. Wie erfolgt die Abgabe technisch?
Die Einreichung erfolgt über:
- die Anwendung „N2“
- mit einer Datei im XBRL-Format
Die Anwendung wird vom Colegio de Registradores de España bereitgestellt.
Abgeben kann:
- der Eigentümer selbst, oder
- eine bevollmächtigte Person, z. B. ein Verwalter oder Berater.
6. Besonderheit: Mehrere NRUs oder mehrere Immobilien
Hier liegt in der Praxis ein besonders hohes Fehlerrisiko.
Grundregel:
- Pro CRU (Grundbuch-Referenz) ist ein Jahresdeposit einzureichen.
Wichtig:
- In diesem einen Deposit müssen alle NRUs enthalten sein, die zu dieser Immobilie gehören.
Konsequenz bei Fehlern:
- Werden einzelne NRUs nicht gemeldet, können genau diese Nummern widerrufen werden – auch wenn andere korrekt gemeldet wurden.
7. Was passiert, wenn nicht gemeldet wird?
Das Dekret sieht klare Folgen vor, unter anderem:
- Widerruf der Registrierungsnummer (NRU/NRUA)
- Meldung an die zentrale digitale Mietplattform des spanischen Wohnungsministeriums
- Einschränkung oder Untersagung der Vermarktung der Immobilie auf Online-Plattformen
Es geht dabei nicht um eine sofortige Sanktion, sondern um den Verlust der formalen Grundlage für die Kurzzeitvermietung.
8. Häufige Fragen aus der Praxis (FAQ)
Muss ich melden, wenn ich gar nicht vermietet habe?
Ja. Die Meldepflicht besteht unabhängig von einer tatsächlichen Vermietung.
Gilt die Pflicht auch bei mehreren Immobilien?
Ja. Jede Immobilie mit NRU muss korrekt berücksichtigt werden.
Kann mein Verwalter die Meldung übernehmen?
Ja, sofern eine entsprechende Beauftragung besteht.
Ist die Meldung kompliziert?
Die rechtlichen Anforderungen sind klar, die technische Umsetzung (XBRL/N2) ist für viele Eigentümer jedoch ungewohnt.
9. Unterstützung bei der Umsetzung
In der Praxis zeigt sich, dass die meisten Fehler nicht in der Pflicht selbst, sondern in der unvollständigen oder fehlerhaften Abgabe entstehen – insbesondere bei mehreren NRUs oder wechselnden Vermietungssituationen.
Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie bei:
- der Prüfung Ihrer Meldepflicht
- der Zusammenstellung der erforderlichen Daten
- der fristgerechten elektronischen Einreichung
Eine individuelle Prüfung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn mehrere Immobilien oder Registrierungsnummern betroffen sind.
Fazit
Die neue jährliche NRU-Meldepflicht ist kein Randthema, sondern betrifft viele Immobilieneigentümer in Spanien – auch ohne aktive Vermietung. Wer die Frist und die formalen Anforderungen kennt, kann jedoch rechtzeitig und strukturiert reagieren.
Hinweis:
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die konkrete Umsetzung kann vom Einzelfall abhängen.
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