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Immobilienkauf in Spanien auf Plan

 

 

Forward Purchase Immobilienkauf in Spanien auf Plan im Jahre 2024

Stand: 10.11.2023

In ganz Spanien, insbesondere auch auf Mallorca  und Teneriffa gibt es Investitionsobjekte, die es zum Ziel haben, dass ein Immobilienkäufer als Investor eine Immobilie auf Plan erwirbt, also noch nicht fertiggestellt und diese nicht selbst bezieht, sondern nach dem Immobilienkauf direkt in die Vermietung an einen Betreiber gibt.

Forward Funding

Es ist kein Forward funding, bei dem der Käufer der Immobilie als Investor das Grundstück erwirbt und dann die Bauausführung von ihm bezahlt wird. Der Käufer ist durch den Grundstückskauf zumindest für die Erstinvestition wirtschaftlich abgesichert.

Forward Purchase

Anders beim Forward Purchase. Hier werden meist hohe Anzahlungen in einem privaten Kaufvertrag verlangt, ohne dass Sicherheiten angeboten werden.

Genausowenig wird die gesetzlich vorgeschriebene Bauversicherung angeboten, oder ein geregeltes Abnahmeverfahren fü Baumängel, mit Teilsicherungsrückbehalten vom Kaufpreises und Fristen zur Behebung von Baumängel, in der Regel vo 30-90 Tagen.

Wenn Sie folglich einen Immobilienkauf auf Plan durchführen möchten, dann sollten Sie keinen Vertrag,  auch keinen Reservierungsvertrag, unterschreiben, bevor wir als Ihre Rechtsanwälte den Vertrag geprüft und entsprechend um die wichtigen 3 Punkte ergänzt haben.

    • Anzahlungsversicherung oder Bürgschaft
    • Bauversicherung 10 Jahresversicherung LOE
    • Geregeltes Abnahmeverfahren zur Erfassung von Baumängeln mit Reparaturfristen vor dem Notartermin.Zuletzt sollten auch Vertragstrafen für Nichterfüllung des Bauträgers und Verzug in der Eigentumsübertragung im Vertrag vereinbart werden.Nutzen Sie unseren Service in ganz Spanien – Vollabwicklung und Rechtssicherheit fuer Ihren Immobilienkauf in Spanien.

Immobilienkauf auf Plan – Bauversicherung

 

Anzahlungsversicherung Bauprojekt

 

Mit dem Urteil vom 26.07.2021 wurde der Schutz des Immobilienkäufers beim Kauf eines Neubaus erweitert.

Der Immobilienkauf einer Immobilie auf Plan in Spanien, also vor Fertigstellung, birgt wesentliche Risiken mit sich, da der Käufer in der Regel mit 50% Anzahlung auf den Kaufpreis in Vorleistung geht, ohne Eigentum an der Immobilie zu erwerben.
Normalerweise muss der Bauträger, der die Immobilie verkauft, eine Versicherung oder Bürgschaft für die Anzahlungsbeträge anbieten.

Tipp:

Die Anzahlungsversicherung muss schon im Reservierungsvertrag erwähnt werden.

In der Praxis versucht der Bauträger oftmals die gesetzliche Versicherungspflicht zu vermeiden. Eine rechtliche Alternative ist die Eröffnung eines Bankkontos, welches von der Bank kontrolliert wird, und nur Gelder von Käufern eingezahlt werden, die nicht anderweitig verwendet werden.

Sollte die Bank jedoch die Verfügung über diese Gelder zu anderen Zwecken erlauben, dann wurde nunmehr festgestellt, dass die Bank gesamtschuldnerisch haftet, gegenüber dem Käufer des gescheiterten Immobilienkaufes, der damit seine Anzahlungsbeträge zurückerhalten kann, wenn der Bau nicht ausgeführt wurde oder der Bauträger die Insolvenz beantragte.

Immobilienkauf auf Plan gescheitert – Rückforderung der Anzahlung

Tipp:

Sollten Sie einen Immobilienkaufvertrag auf Plan abschließen, und keine Garantieklausel der Anzahlungen erkennen, sollten Sie unsere deutsch-spanische Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen.

Der Vertragslaut zu den Garantievorschriften kann beim Immobilienkaufvertrag in Spanien variieren, aber in jedem Fall sollte es sich um einen privaten Immobilienkaufvertrag handeln und nicht nur um ein Vertragsversprechen (promesa de venta).

 

Hinweis

Es ist nicht nur erforderlich, dass die Garantie versprochen wird, sondern auch der Garantiefall zu beschreiben.

Fragen Sie uns als Spezialisten mi spanischen Baurecht und Immobilienrecht.

Die Nichterfüllung und die zu späte Erfüllung der Übergabe der fertiggestellten Immobilie sind Garantiefälle. Im Einzelfall kann sogar der zu späte Beginn der Bautätigkeiten einen Vertragsrücktritt erlauben mit Rückforderung der Anzahlung, erhöht um 6% Jahreszins.

Der Garantiegeber, Bank oder Versicherer muss namentlich genannt werden.

Das Konto für die Anzahlungsbeträge muss mi Immobilienkaufvertrag genannt werden.

Der verbriefe Garantieschein, oder die entsprechende Teilscheine, die bei jeder Anzahlung ausgestellt werden, müssen zurückgegeben werden, wenn die sogenannte Cedula de habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung) dem Immobilienkäufer in Spanien übergeben wird.

 

Nutzen Sie unseren Beratungsservice als spezialisierte Rechtsanwälte mi Baurecht und Immobilienrecht in Spanien.

 

 

 


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