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Immobilienkauf Spanien – Baumangel

 

Wenn Sie einen Neubau erwerben, dann haben Sie als Immobilienkäufer 10 Jahre lang eine Bauversicherung, die Ihnen die Möglichkeit gibt, Schadensersatz zu fordern.

 

Tipp:

Nicht nur der Immobilienkäufer kann diesen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern auch der Bauherr selbst. Beim Bau der eigenen Immobilie wird oft vergessen, die Bauversicherung nach dem Gesetz LOE abzuschliessen.

Wir empfeheln die Bauversicherung auch beim Selbstbau abzuschliessen, da hiermit auch der Immobilienverkauf problemlos möglich ist. Das Nichtabschliessen der Bauversicherung generiert einen Lastenvermerk im Grundbuch und der Immobilienkäufer kann auf die Bauversicherung bestehen.

Die Bauversicherung gibt dem Bauherr neben dem vertraglichen Anspruch einen Anschpruch auf Schadensersatz aus dem Gesetz LOE (Haftung der am Bau Beteiligten) gegen den Bauunternehmer. Wenn ein Dritter eine neue Immobilie kauft, dann hat er keinen Bauvertrag mit dem Bauunternehmer, deshalb ist für den Immobilienkäufer eines Neubaus die Bauversicherung wesentlich, um überhaupt einen Schadensersatzanspruch zu haben, wenn die Immobilie innerhalb von 3 Jahren wegen Baumängel nicht mehr bewohnbar ist, oder innerhalb von 10 Jahren gar einstürzt oder Einsturz gefährdet ist.

 

Fallbeispiel aus der Praxis:

Ein Bauunternehmer in Marbella baut eine Immobilie für eine Investorengruppe. Der Bauunternehmer schaltet Subunternehmer ein.

Die Immobilie in Marbella wird mit schwerwiegenden Mängeln fertiggestellt. Die Investorengruppe nimmt den Bauunternehmer aus dem LOE Bauhaftungsgesetz in Anspruch.

Darauf reagiert der Bauunternehmer, und nimmt die Subunternehmer in Haftung und fordert von dem Subunternehmer Schadensersatz.Urteil vom obersten Zivilgericht in Spanien vom 14.3.2018

Der Bauunternehmer gehört nicht zu den geschützten Personen des LOE (Bauhaftunggesetzes), sondern nur der Eigentümer der Immobilie und Immobilienkäufer, damit konnte der Bauunternehmer den Subunternehmer nicht in Regress nehmen.

 

Unser SERVICE als deutsch-spanische Rechtsanwaltskanzlei mit besonderer Fachkompetenz im spanischen Immobilienrecht, Baurecht:

 

  • Erstellung und juristische Kontrolle von
  • Bauvertrag
  • Generalunternehmervertrag
  • Architektenvertrag
  • Subunternehmervertrag
  • Rechtliche Betreuung des gesamten Bauvorgangs einer Immobilie
  • Gutachten zu den Haftungsrisiken am Bau
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Bauunternehmen aussergerichtlich und vor allen spanischen Gerichten
  • Klagen auf Schadensersatz nach dem LOE (Bauhaftungsgesetz) gegen alle am Bau Beteiligte
  • Klage auf Schadensersatz gegen Architekten
  • Immobilienkaufservicepaket für Immobilienkäufer in Spanien
  • Kauf einer neuen Immobilie (Erstbezug)
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