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Bewertung einer spanischen Immobilie

 

Offizielle Verkehrswertgutachten zu Immobilien in Spanien von der spanischen Finanzbehörde – Verkehrswertvereinbarungen mit der spanischen Finanzbehörde.

Entscheidend bei jeder Steuerfestsetzung in Spanien, ist der steuerliche Verkehrswert der spanischen Immobilie, insbesondere bei

  • Erbschaftssteuer bei Erbschaften mit spanischen Immobilien (Progressivbesteuerung bis zu 34%)
  • Schenkungssteuer bei einer Schenkung einer spanischen Immobilie zum Beispiel an Kinder (Progressivbesteuerung bis zu 34%)
  • Immobilienkauf Spanien und Grunderwerbssteuer (6,5 – 11,5%)
  • Immobilienverkauf in Spanien – Gewinnbesteuerung von 19% IRNR

Die Wertermittlung des steuerlichen Verkehrswertes ist nicht nur empfehlenswert, sondern führt auch zu wesentlichen Ersparnissen. Sie ersparen sich steuerliche Nacherhebungen mit Verzugszinsen und Bussgeld.

Bei einem Immobilienkauf in Spanien gilt nicht der Kaufpreis als Besteuerungsgrundlage in der Grunderwerbssteuer, sondern der von der spanischen Finanzbehörde festgesetzte Wert.

Dies geht so weit, dass selbst der Gewinn und die Gewinnbesteuerung beim Immobilienverkäufer jetzt von der staatlichen Finanzbehörde (AEAT) durch Verkehrswertbemessung festgesetzt wird, unabhängig vom tatsächlich erhaltenen Kaufpreis.

 

TIPP:

Hiergegen sollte der Rechtsmittelweg beschritten werden und wir stehen Ihnen bei der Einlegung der Rechtsmittel zur Verfügung.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, kann im Vorfeld, vor dem Immobilienkauf, vor der Schenkung eine Verkehrswertberechnung von der Finanzbehörde angefordert werden. Sie wird als valoracion previa bezeichnet.

 

Unser Service:

Wir stellen für Sie den Antrag auf Verkehrswertberechnung bei der spanischen Finanzbehörde.

Eine weitere Alternative ist, dass mit der spanischen staatlichen oder auch regionalen Steuerbehörde ein Verkehrswert der Immobilie einvernehmlich vereinbart wird. Hierzu benötigen Sie ein eigenes Verkehrswertgutachten, welches Ihnen unser Hausarchitekt in Spanien erstellt.

Mit der Verkehrswertvereinbarung erhalten Sie Rechtssicherheit, da die Finanzbehörde daran zeitlich gebunden ist.

 

Bindungsfristen:

  • Balearen (Mallorca, Ibiza) 6 Monate
  • Cataluña (Barcelona, Costa Brava) 18 Monate
  • Murcia (San Javier, La Manga) 12 Monate

Nutzen Sie unseren Service bei Erbschaft, Schenkung und Immobilienkauf in Spanien, so dass Sie Rechtssicherheit auch gegenüber der spanischen Finanzbehörde erhalten.

 


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