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Immobilienkauf in Spanien auf Plan
Bauprojekte in Spanien werden oftmals in der Planungsphase verkauft. Es werden Luxusresorts von Bauherrn gebaut, die über kein Eigenkapital verfügen, sondern je nach Bauvorschritt werden Anzahlungen zur Finanzierung des Baufortschrittes geleistet.
Darüberhinaus werden die fertiggestellten Bauprojekte dann noch über 10 Jahre an den Bauherrn zur Vermietung gegeben.
Dies wird meist von den baurechtlichen Vorschriften vorgeschrieben, wenn mit einer Baulizenz für ein Tourismusbauprojekt gebaut wird.
Der spanische Gesetzgeber hat schon im Jahre 1968 die Brisanz erkannt und vor allem bei Wohungsbauprojekten einer Sicherung des Immobilienkäufers vorgesehen, da die Immobilienkäufer auf Plan gekauft haben, aber nur mit Überbrückungskrediten die Finanzierung erhielten.
Immobilienkauf auf Plan – Bauversicherung
Risiko – Anzahlungsverlust
Mit dem Urteil vom 26.07.2021 wurde der Schutz des Immobilienkäufers beim Kauf eines Neubaus erweitert.
Der Immobilienkauf einer Immobilie auf Plan in Spanien, also vor Fertigstellung, birgt wesentliche Risiken mit sich, da der Käufer in der Regel mit 50% Anzahlung auf den Kaufpreis in Vorleistung geht, ohne Eigentum an der Immobilie zu erwerben.
Normalerweise muss der Bauträger, der die Immobilie verkauft, eine Versicherung oder Bürgschaft für die Anzahlungsbeträge anbieten.
Tipp:
Die Anzahlungsversicherung muss schon im Reservierungsvertrag erwähnt werden.
In der Praxis versucht der Bauträger oftmals die gesetzliche Versicherungspflicht zu vermeiden. Eine rechtliche Alternative ist die Eröffnung eines Bankkontos, welches von der Bank kontrolliert wird, und nur Gelder von Käufern eingezahlt werden, die nicht anderweitig verwendet werden.
Sollte die Bank jedoch die Verfügung über diese Gelder zu anderen Zwecken erlauben, dann wurde nunmehr festgestellt, dass die Bank gesamtschuldnerisch haftet, gegenüber dem Käufer des gescheiterten Immobilienkaufes, der damit seine Anzahlungsbeträge zurückerhalten kann, wenn der Bau nicht ausgeführt wurde oder der Bauträger die Insolvenz beantragte.
Immobilienkauf auf Plan gescheitert – Rückforderung der Anzahlung
Tipp:
Sollten Sie einen Immobilienkaufvertrag auf Plan abschließen, und keine Garantieklausel der Anzahlungen erkennen, sollten Sie unsere deutsch-spanische Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen.
Der Vertragslaut zu den Garantievorschriften kann beim Immobilienkaufvertrag in Spanien variieren, aber in jedem Fall sollte es sich um einen privaten Immobilienkaufvertrag handeln und nicht nur um ein Vertragsversprechen (promesa de venta).
Hinweis
Es ist nicht nur erforderlich, dass die Garantie versprochen wird, sondern auch der Garantiefall zu beschreiben.
Fragen Sie uns als Spezialisten mi spanischen Baurecht und Immobilienrecht.
Die Nichterfüllung und die zu späte Erfüllung der Übergabe der fertiggestellten Immobilie sind Garantiefälle. Im Einzelfall kann sogar der zu späte Beginn der Bautätigkeiten einen Vertragsrücktritt erlauben mit Rückforderung der Anzahlung, erhöht um 6% Jahreszins.
Der Garantiegeber, Bank oder Versicherer muss namentlich genannt werden.
Das Konto für die Anzahlungsbeträge muss mi Immobilienkaufvertrag genannt werden.
Der verbriefe Garantieschein, oder die entsprechende Teilscheine, die bei jeder Anzahlung ausgestellt werden, müssen zurückgegeben werden, wenn die sogenannte Cedula de habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung) dem Immobilienkäufer in Spanien übergeben wird.
Nutzen Sie unseren Beratungsservice als spezialisierte Rechtsanwälte mi Baurecht und Immobilienrecht in Spanien.
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